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		<title>Kommentare zu Luxushandy führt nicht zu Betriebsausgaben</title>
		<link>http://www.steuerberater-in-koeln.com/Aktuelles</link>
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Der Betriebsausgabenabzug gilt nicht uneingeschränkt. So dürfen Unternehmer ein allzu teures Mobilfunkgerät nicht gewinnmindernd berücksichtigen. Das gilt auch, wenn sie es gelegentlich für Bereitschaftsdienste nutzen. Diese Entscheidung hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz...</description>
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		<pubDate>Thu, 01 Jan 1970 01:00:00 +0100</pubDate>
		<docs>http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss</docs>
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