Steuerberater in Köln: Verträge für Ärzte und Zahnärzte

Eine Vielzahl rechtlicher Besonderheiten bestimmen die Anfertigung von Verträgen im Bereich der Ärzte und Zahnärzte. Hierzu gehört neben der Kenntnis berufsspezifischer und zivilrechtlicher Feinheiten auch die steuerrechtliche Abstimmung.

Die Erstellung von Verträgen wird aus berufsrechtlichen Gründen durch unseren Geschäftsführer Herrn Rechtsanwalt/Steuerberater Arndt im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit durchgeführt. Der Steuerberater für Ärzte und Zahnärzte prüft darüber hinaus die optimale Konzeption des Vetragswerks.

Folgende Verträge begründen aus unserer Sicht besonderen zivilrechtlichen und steuerlichen Beratungsbedarf für Ärzte und Zahnärzte:

  • Gründung einer Gemeinschaftspraxis
  • Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft
  • Aufnahme eines neuen Gesellschafters
  • Auseinandersetzung und Beendigung einer Gemeinschaftspraxis
  • Praxiskauf und Praxisverkauf
  • Praxisnachfolge
  • Medizinisches Versorgungszentrum
  • Mietvertrag einer Arztpraxis/Zahnarztpraxis
  • Anstellungsvertrag eines Arztes/Zahnarztes
  • Praxisvertretung
  • Sanierung einer Arztpraxis/Zahnarztpraxis
  • Verträge für Chefärzte
  • Eheverträge für Ärzte/Zahnärzte
  • Anstellungsvertrag von Arzthelferinnen/Zahnarzthelferinnen
  • Anstellungsvertrag Arzt/Zahnarzt im MVZ
  • Schenkungsvertrag über einen Praxisanteil
  • Kooperationsverträge
  • Verträge zur Notfallpraxis
Als Steuerberater stehen wir selbstverständlich auch für die Prüfung bereits bestehender Verträge von Ärzten und Zahnärzten im Hinblick auf steuerliche Optimierungsmöglichkeiten gerne zur Verfügung. Denn ein Vertrag, der vor fünf Jahren in jeder Hinsicht den Anforderungen des Steurrechts entsprech, muss heute nicht mehr lege artis sein. Sprechen Sie uns an.


Eingestellt am 31.08.2011 von S. Arndt
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