Aktuelles zum Thema Steuern
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Betriebsprüfung
Zulässig ist die Prüfung bei Steuerpflichtigen, die einen gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten oder die freiberuflich tätig sind. Hierunter fallen natürliche Personen genauso wie Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.
Das Finanzamt prüft dabei sowohl die jeweiligen Einkünfte des Steuerpflichtigen als auch weitergehende steuerliche Verhältnisse. Im Regelfall umfasst der Prüfungszeitraum drei Jahre.
Die Situation für den Steuerpflichtigen im Fall einer Betriebsprüfung ist häufig von unterschiedlichen Rechtsauffassungen zwischen Unternehmer und Finanzamt geprägt. Prüfungsschwerpunkte bilden dabei häufig Art und Umfang von Betriebsausgaben, die ordnungsgemäße Kassenbuchführung sowie – bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH - das Thema der verdeckten Gewinnausschüttung.
Für den Unternehmer ist es wichtig, dass der Steuerberater die Betriebsprüfung konsequent im Sinne des Mandanten begleitet und dessen Rechte durchsetzt. Dies geschieht entweder im Verlauf der Prüfung anhand der rechtlicher Argumentation und Überzeugung der Prüfer oder mittels Einspruch bzw. Klage gegen die nach der Prüfung ergehenden Steuerbescheide. Daneben kommt noch die Besonderheit der sogenannten tatsächlichen Verständigung in Betracht. Hierunt versteht man eine Einigung über bestimmte steuerliche Sachverhalte und deren rechtliche Beurteilung.
Ihr pluspunkt:
Wir bereiten für unsere Mandanten die steuerliche Betriebsprüfung so vor, dass es keine Überraschungen gibt. Im Rahmen der Prüfung treten wir für Ihr Recht ein und setzen dies mit den notwendigen juristischen Mitteln durch. Ferner klären wir unsere Mandanten über deren Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit einer Prüfung auf.




