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Einspruch Finanzamt
Möchte man sich gegen einen fehlerhaften Bescheid wehren, steht dem Steuerpflichtigen das Rechtsmittel des Einspruchs zur Verfügung. Hierbei ist zu beachten, dass die Frist zur Einlegung nur einen Monat beträgt, ansonsten wird der Bescheid bestandskräftig und kann nur noch bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen geändert werden.
Weiter ist zu beachten, dass der Einspruch nicht von der Verpflichtung zur fristgemäßen Zahlung des festgesetzten Betrages befreit. Allerdings kann durch einen begründeten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung die Zahlung jedenfalls insoweit aufgeschoben werden, als der Bescheid angefochten wird.
Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist beim zuständigen Finanzamt zu stellen und ist nur zulässig, wenn auch Einspruch eingelegt wurde. Lehnt das Finanzamt den Antrag ab, kann im Anschluss beim zuständigen Finanzgericht der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wiederholt werden.
Das Rechtsbehelfsverfahren des Einspruchs kann nur zum Erfolg führen, wenn das Finanzamt im Steuerbescheid materielles Steuerrecht oder steuerliches Verfahrensrecht fehlerhaft angewendet hat. Dies zu klären kann im Einzelfall aufgrund der Komplexität des deutschen Steuerrechts erhebliche Schwierigkeiten bereiten. Wir stehen Ihnen als erfahrene Steuerberater hierbei kompetent zur Seite und setzen uns für Ihr Recht ein.




