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Aktuelles zum Thema Steuern

Selbstanzeige - Steuerhinterziehung

Das deutsche Steuerrecht bietet dem Steuerhinterzieher eine spezielle und einmalige Gestaltungsmöglichkeit: Mit der sogenannten strafbefreienden Selbstanzeige kann der Steuerpflichtige unter besonderen Voraussetzungen Straffreiheit erlangen.

Individuelle Lösung notwendig

Die Aspekte der Selbstanzeige sind vielfältig und sollen an dieser Stelle nicht im Detail dargestellt werden, da sich eine pauschale Betrachtung aus unserer Sicht verbietet. Hier ist die passende Lösung für das jeweilige Mandat notwendig.

Insbesondere durch die Steuerdaten-CD`s aus der Schweiz hat das Thema in der jüngsten Vergangenheit große Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit erregt. Selbstverständlich bietet die Selbstanzeige aber auch in allen anderen Fällen der Steuerhinterziehung eine potenzielle Lösung für die Bereinigung der Vergangenheit.

Verschärfte Regelungen

Fachanwälte für Steuerrecht und Steuerberater haben in den letzten Monaten vielerorts auf die Probleme der Selbstanzeige hingewiesen. Verschärft wurde das Thema noch eimal durch die Neuregelungen des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes, welches neue Hürden für die Straffreiheit einführte. Panik oder blinder Aktionismus ist in diesem Zusammenhang jedoch das letzte, was ein Mandant gebrauchen kann.

Kompetenz durch Erfahrung

Frau Steuerberaterin Pia Reuter ist in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt/Steuerberater/Fachanwalt für Steurrecht Stefan Arndt seit vielen Jahren - auch in großen Verfahren - auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts tätig. Vor diesem Hintergrund sind wir in der Lage, den individuellen Sachverhalt jeder Steuerhinterziehung mit dem Mandanten aufzuarbeiten und einer rechtssicheren Lösung zuzuführen. In vielen Fällen Fällen sprechen uns auch Steuerberater mit der Bitte an, ihre Mandanten steuerstrafrechtlich zu unterstützen. Zusammen mit dem Berater erarbeiten wir dann gemeinsam die notwendigen Schritte.

Erstberatung durch den Steuerberater/Fachanwalt für Steuerrecht

Wir bieten Ihnen zunächst im Rahmen einer Erstberatung an, Ihren Fall zu prüfen und einen Lösungsweg aufzuzeigen. Im Termin werden dann alle weiteren Schritte besprochen.