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Aktuelles zum Thema Steuern

Steuererklärung

Wir stehen Ihnen als Steuerberater in Köln bei der Erfüllung der steuerlichen Deklarationspflichten auch bundesweit zur Seite. Dies gilt sowohl für die betrieblichen wie auch die privaten Steuererklärungen.

Betriebliche Steuererklärungen:

Körperschaftsteuer:

Im Rahmen der Körperschaftsteuererklärung gilt es, die bilanzielle Gewinnermittlung für Zwecke der Ertragsbesteuerung bei Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG anzupassen. Neben den Korrekturen der nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben liegt ein Schwerpunkt der Arbeit des Steuerberaters auf der Berücksichtigung von Steuerfreistellungen bestimmter Einnahmen aus Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften sowie dem Halbeinkünfteverfahren.

Gewerbesteuer:

Für Gewerbebetriebe (in Abgrenzung zu den freiberuflichen Unternehmern) sind die Kommunen hebeberechtigt für die Gewerbesteuer. Der Steuerberater hat insbesondere die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen und Abrechnungen zu beachten und für den Mandanten optimal umzusetzen.

Umsatzsteuer:

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer sind neben der Abgabe der monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung zur Erstellung einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung verpflichtet. Die Umsetzung EU-rechtlicher Bestimmungen hat die Umsatzsteuer mittlerweile starken formalistischen Regelungen unterworfen. Vorrangig die Problemkreise der Steuerfreiheit bestimmter Leistungen sowie der Verlagerung der Steuerschuldnerschaft aber auch der internationale Waren- und Dienstleistungsverkehr fordern den Steuerberater an dieser Stelle.

Private Steuererklärungen

Einkommensteuer:

Die Einkommensteuererklärung ermittelt das zu versteuernde Einkommen einer Privatperson unter Berücksichtigung aller steuerlich relevanten Einkünfte und Abzüge. Die Vielschichtigkeit steuerlicher Sonderkonstellationen erfordert ein hohes Maß an Qualifikation des Steuerberaters.

Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer:

Die Erbschaftsteuererklärung in Köln sowie die Schenkungsteuererklärung ermitteln die Besteuerungsgrundlagen in Fällen freigebiger Zuwendungen. In diesem Bereich können sich insbesondere steuerliche Gestaltungsmodelle und eine frühzeitige zivilrechtliche Planung entscheidend auf die Steuerlast auswirken. Die Auseinandersetzung mit z.B. der Thematik Erbschaftsteuer in Köln bereits zu Lebzeiten ist daher von großer Bedeutung.

Ihr pluspunkt:
Die zutreffende Deklaration steuerlich relevanter Einkünfte ist für den Laien – ob Unternehmer oder Privatmann - kaum noch eigenverantwortlich umzusetzen. Die professionelle Hilfe bei einer Steuererklärung in Köln speziell z.B. der Erbschaftsteuer in Köln durch den Steuerberater ist hierbei unerlässlich, nicht zuletzt in Anbetracht des Risikos, ansonsten schwerwiegende finanzielle Nachteile zu erfahren.