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Aktuelles zum Thema Steuern

Erbschaftsteuer | Schenkungsteuer

Im Jahr 2009 hat allein Nordrhein-Westfalen Steuereinnahmen im Rahmen der Erbschaftssteuer in Höhe von über 630 Millionen Euro verzeichnet.

Unsere langjährige Erfahrung als Steuerberater für Erbschaftssteuer und Schenkungsteuer zeigt uns, dass in vielen Fällen durch rechtzeitige Beratung und Planung durch den Steuerberater und Rechtsanwalt für Erbrecht die Belastung mit Erbschaftssteuer - wenigstens in Teilbereichen - vermieden werden kann.

Neben der Gestaltung durch Errichtung eines Familienpools gibt es nahezu in allen Konstellationen Möglichkeiten, durch lebzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema vorausschauend Schenkungen und Nachlässe zu regeln.

In unsere Beratung zur Steueroptimierung schließen wir nachfolgende Möglichkeiten ein:

  • Gründung einer Familiengesellschaft
  • Errichtung einer Stiftung
  • Unternehmensnachfolge
  • Errichtung eines Testaments
  • Anordnung von Vermächtnissen und Auflagen
  • Testamenstvollstreckung
  • Schenkungen
  • Investition in steuergünstige Anlageformen
Neben den steuerlichen Aspekten muss und kann regelmäßig auch die erbrechtliche Situation in die Planungen mit einbezogen werden, so dass auch insoweit die Vorstellungen des künftigen Erblassers parallel umgesetzt werden. Sprechen Sie uns an. Wir werden dann gemeinsam eine individuelle Lösung herbeiführen.