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Aktuelles zum Thema Steuern

Familienpool | Familiengesellschaft

Die Möglichkeiten des Steuerberaters im Rahmen der Steuergestaltung sind vielfältig. Eine besondere Variante stellt der sogenannte Familienpool bzw. die Familiengesellschaft dar.

Hintergrund ist die Übertragung von Privatvermögen - speziell Immobilien und Wertpapieren - in ein Betriebsvermögen. Bei Konzeption dieser Gesellschaft durch einen in diesem Bereich erfahrenen Steuerberater/Fachanwalt für Steuerrecht lassen sich eine Reihe von positiven Elementen in das Konzept einbinden:

  • Reduktion der unternehmerischen Haftung
  • Reduktion der Einkommensteuer durch Schaffung neuen AfA-Volumens und Progressionsumschichtung
  • Planung der vorweggenommenen Erbfolge für Privatvermögen und Unternehmen unter Beibehaltung von Verfügungsmacht und Mitspracherechten (Generationenwechsel)
  • Reduktion der Erbschaftsteuer auch nach der Erbschaftsteuerreform
  • Erbteilsminderung unliebsamer gesetzlicher Erben (Pflichtteilsberechtigter)
  • Schutz vor Gläubigern
  • Planung und Sicherung der Altersvorsorge
Das Konstrukt kann - je nach Zweck der Gesellschaftsgründung - in Form einer Personengesellschaft oder einer GmbH geplant werden.

Zu beachten sind bei der Planung und Umsetzung eine Vielzahl zivilrechtlicher wie auch steuerrechtlicher Problemstellungen, die es gilt zu erkennen und zu lösen.

Ebenfalls weisen wir darauf hin, dass die Umsetzung eines solchen Konzepts auch Nachteile mit sich bringen kann. Dies sollte in einem umfassenden Beratungstermin vorab geklärt werden.