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Aktuelles zum Thema Steuern

Buchführung

Der Steuerberater ist Ansprechpartner für die regelmäßige Erstellung der Buchführung eines Unternehmens. Dabei ist zu unterscheiden:

Buchführungspflicht

Handelsrechtlich ist zur Führung von Büchern verpflichtet, wer Kaufmann im Sinne des HGB ist. Diese handelsrechtliche Pflicht schlägt durch auf die steuerliche Betrachtung und führt damit auch zur Buchführungspflicht für steuerliche Zwecke. Von dieser Grundregelung gibt es Ausnahmen: Einzelkaufleute sind von der Pflicht zur Buchführung nach Handelsrecht befreit, wenn sie an den Abschlussstichtagen zweier aufeinanderfolgender Geschäftsjahre
  • Umsatzerlöse von nicht mehr als 500.000 € in den abgelaufenen Geschäftsjahren und
  • Jahresüberschüsse von nicht mehr als 50.000 € in den abgelaufenen Geschäftsjahren
    erzielt haben.
Aber auch Personen, die nicht Kaufmann im Sinne des HGB sind, können nach der Abgabenordnung zur Führung von Büchern verpflichtet sein. Voraussetzung hierfür ist, dass ein gewerblicher Unternehmer nach den Feststellungen des Finanzamts für den einzelnen Betrieb
  • Umsätze einschließlich der steuerfreien Umsätze von mehr als 500.000 € im Kalenderjahr oder
  • einen Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 30.000 € im Wirtschaftsjahr erzielt hat.

Belegerfassung

Unter Belegerfassung versteht man die Aufzeichnungen eines nicht buchführungspflichtigen Unternehmens. Zwar bestehen hier nicht die strengen Anforderungen wie im Rahmen einer Buchführung, doch muss auch hier gewährleistet sein, dass für zwecke der steuerlichen Gewinnermittlung alle notwendigen Belege erfasst werden.

Lohnbuchhaltung

Unabhängig von der steuerlichen Gewinnermittlung erstellt der Steuerberater die monatlichen Abrechnungen zur Lohn- und Gehaltsbuchführung. Hierzu zählen auch die Meldungen zur Sozialversicherung.

Ihr pluspunkt:
Die Erstellung der laufenden Buchführung durch den Steuerberater eröffnet z.B. dem Unternehmer in Köln zum einen mehr Freiraum für das Kerngeschäft. Darüberhinaus liegt hierin die Basis für eine permanente Beratung des Unternehmens auf der Grundlage aktueller Zahlen. So kann eine solide Planung und Optimierung der Unternehmensbesteuerung sichergestellt werden.
Wir mit Sitz in Köln gewährleisten einen hohen Bearbeitungsstandard für Ihre Buchhaltung in Köln oder auch bundesweit vor dem Hintergrund langjähriger Erfahrung und ständiger Fortbildung.