Buchführung

Der Steuerberater ist Ansprechpartner für die regelmäßige Erstellung der Buchführung/Belegerfassung eines Arztes/Zahnarztes. Dabei ist zu unterscheiden:

Buchführungspflicht

Handelsrechtlich ist zur Führung von Büchern verpflichtet, wer Kaufmann im Sinne des HGB ist. Hierunter fallen Ärzte und Zahnärzte als Freiberufler grundsätzlich nicht.

Belegerfassung

Unter Belegerfassung versteht man die Aufzeichnungen eines nicht buchführungspflichtigen Unternehmens wie etwa Ärzte und Zahnärzte. Zwar bestehen hier nicht die strengen Anforderungen wie im Rahmen einer Buchführung, doch muss auch hier gewährleistet sein, dass für zwecke der steuerlichen Gewinnermittlung alle notwendigen Belege erfasst werden.

Lohnbuchhaltung

Unabhängig von der steuerlichen Gewinnermittlung erstellt der Steuerberater die monatlichen Abrechnungen zur Lohn- und Gehaltsbuchführung. Hierzu zählen auch die Meldungen zur Sozialversicherung.

Ihr Pluspunkt:
Die Erstellung der laufenden Buchführung durch den Steuerberater in Bonn eröffnet dem Arzt/Zahnarzt zum einen mehr Freiraum für das Kerngeschäft. Darüberhinaus liegt hierin die Basis für eine permanente Beratung der Arztpraxis auf der Grundlage aktueller Zahlen. So kann eine solide Planung und Optimierung der Besteuerung sichergestellt werden.

Wir gewährleisten einen hohen Bearbeitungsstandard für Ihre Buchhaltung in Bonn vor dem Hintergrund langjähriger Erfahrung und ständiger Fortbildung.


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